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Lärmaktionsplan Stufe 4 - Planungsbeteiligung

Lärmaktionspläne ermitteln den Umgebungslärm von Straßen mit hoher Verkehrsbelastung und erarbeiten mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung. Kommunen haben für Straßen ab einer Verkehrsbelastung von mehr als 8.200 Kfz / 24 h ihren Lärmaktionsplan gem. § 47 d BImSchG bis zum 18.07.2024 zu überprüfen und zu überarbeiten. Die Ergebnisse und Maßnahmenvorschläge werden mit den zuständigen Behörden erörtert und im Rahmen der nationalen Rechtsgrundlagen umgesetzt.

Meldung vom 15.03.2024
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