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Lärmaktionsplan Stufe 4

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs zur Lärmaktionsplanung, Stufe 4, der Gemeinde Ahrensfelde


Planentwurf - Lärmaktionsplan Stufe 4


Kommunen haben für Straßen ab einer Verkehrsbelastung von mehr als 8.200 Kfz/24 h ihren Lärmaktionsplan gem. § 47 d BImSchG bis zum 18.07.2024 zu überprüfen und zu überarbeiten. Lärmaktionspläne ermitteln den Umgebungslärm von Straßen mit hoher Verkehrsbelastung und erarbeiten mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung. Die Ergebnisse und Maßnahmenvorschläge werden mit den zuständigen Behörden erörtert und im Rahmen der nationalen Rechtsgrundlagen umgesetzt.

Die Gemeinde Ahrensfelde hatte ihren Lärmaktionsplan, Stufe 3 mit Stand 05.09.2018, verabschiedet. Dieser wird nun aktualisiert und fortgeschrieben, so dass bis Juli 2024 die Stufe 4 abgeschlossen sein wird.

Sie können Ihre Stellungnahme im Zeitraum vom 18.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024 elektronisch an folgende E-Mail-Adresse senden: info@gemeinde-ahrensfelde.de oder das nachfolgende Formular nutzen.

Geltungsbereich anzeigen

Planungsbeteiligung

18.03.2024 bis 19.04.2024Öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung)

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

18.03.2024 bis 19.04.2024Öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung)
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