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Hundesteuer
Der Besteuerung unterliegt das Halten von Hunden im Gebiet der Gemeinde Ahrensfelde. Die Hundesteuer ist immer zum 01. Juli für das laufende Kalenderjahr zu entrichten.
Wenn Sie Ihren Hund an- oder abmelden möchten, füllen Sie bitte das jeweilige An- oder Abmeldeformular aus. Falls Ihr Hund eingeschläfert wurde, fügen Sie bitte die tierärztliche Bescheinigung bei der Abmeldung bei.
Bitte beachten Sie für die steuerliche An- und Abmeldung der Hundesteuer die Frist von zwei Wochen!
Eine neue Hundemarke erhalten Sie gegen eine Gebühr i.H.v. 2,50 € in der Bürgerinformation oder in der Steuerabteilung.
Formulare
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Hundesteuer Anmeldung (341 KB) |
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Hundesteuer Abmeldung (331 KB) |