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Straßenreinigung / Kehrplan im Gemeindegebiet
Regelungen zum Kehrplan:
- Die Straßenreinigung wird auf der Grundlage der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst und die Laubentsorgung in der Gemeinde Ahrensfelde in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt.
- Mit der aktuellen Ersten Änderungssatzung vom 28.10.2014 wurden für die im Straßenreinigungsverzeichnis in die Reinigungsklasse 2 aufgenommenen Straßen neue Regelungen getroffen. Hier erfolgt die Sommerreinigung nunmehr im zweimonatigen Rhythmus (Mai, Juli und September) für die Fahrbahn und den Seitenstreifen durch die Gemeinde. Die Gehweg- und Randstreifenreinigung obliegt dem Anlieger.
- Der Kehrplan wird ausgesetzt:
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- in den Wintermonaten November bis März bei winterlichen Wetterverhältnissen (Straßenwinterdienst)
- bei extremen Niederschlägen u.a. Wetterunbilden
- bei Straßenbauarbeiten.
- Der Kehrplan kann sich erweitern, wenn neu ausgebaute Straßen durch die Gemeinde fertig gestellt bzw. im Rahmen eines Erschließungsvertrages übernommen werden.
- Um eine ordnungsgemäße Reinigung der Fahrbahnflächen zu den o. g. Terminen durchführen zu können, möchten wir Sie hiermit um die Freihaltung der Straßen von Kfz u. ä. zu den entsprechenden Reinigungsterminen bitten.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der beauftragten Straßenreinigungsfirma Torsten Rahlf GmbH, Mehrower Dorfstraße 1, 16356 Ahrensfelde, Tel.: 033394 / 59852 gern zur Verfügung.