Vorsorgliche Regelung der Notbetreuung in den Kindertagesstätten
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
die Landesregierung Brandenburg hat am 01.02.2022 mit der Vierten Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vorsorglich die Notbetreuung in Kindertagesstätten geregelt, falls bei einer weiteren Ausbreitung des Infektionsgeschehens das Betreuungsangebot in einer Einrichtung nicht in gewohntem Umfang aufrechterhalten werden kann.
Anders als bei der Notbetreuung in den vergangenen Jahren handelt es sich hier nicht um eine generelle Schließung der Kindertagesstätten! Es besteht weiterhin der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
Es kommt also auf die Betreuungssituation in einer konkreten Kindertagesstätte an.
Erst, wenn die Betreuung in einer Kindertagesstätte nicht mehr für alle Kinder möglich ist, weil
- das Gesundheitsamt die Betreuung eingeschränkt oder ausgeschlossen hat
- oder die Zahl der Betreuungskräfte nicht mehr ausreicht, um das Betreuungsangebot während der regelmäßigen Öffnungszeiten aufrecht zu erhalten,
würde eine Notbetreuung im Rahmen der möglichen Kapazitäten einsetzen, was eine Prüfung und Bescheidung des Notbetreuungsanspruchs durch das Jugendamt des Landkreises Barnim zur Folge hat.
Einen Anspruch auf Notbetreuung haben gemäß § 24a Abs. 8 Eindämmungsverordnung
- Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind,
- Kinder, von denen mindestens ein Personensorgeberechtigter in den nachfolgend genannten kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt ist, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann,
- in begründeten Einzelfällen Kinder von Alleinerziehenden, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.
Die kritischen Infrastrukturbereiche werden in § 24a Abs. 8 Eindämmungsverordnung aufgezählt.
Es handelt sich dabei um die aus den vergangenen Jahren bekannten Bereiche.
Ein Notbetreuungsanspruch kann im Übrigen auch gegeben sein, wenn der Hort seinen Betrieb einschränkt oder einstellen muss.
Liebe Eltern, wie Sie feststellen mussten, hat das derzeit starke Infektionsgeschehen nicht unerhebliche Auswirkungen auch auf den Betrieb unserer Kindertagesstätten. Sowohl sehr viele Kinder als auch viele Pädagoginnen und Pädagogen sind von der aktuellen Situation betroffen. In einzelnen Einrichtungen wurden deshalb bereits schon in den vergangenen Tagen die Öffnungszeiten reduziert und die Bitte an die Eltern gerichtet, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen.
Das alles sind Entscheidungen und Maßnahmen, die die Gemeinde Ahrensfelde als Träger zusammen mit der jeweiligen Kitaleitung getroffen hat, um eine mögliche Schließung der Einrichtungen zu vermeiden, damit Ihre Kinder weiterhin, wenn auch nicht immer in gewohntem Umfang, betreut werden können. Für Ihre Unterstützung möchten wir uns daher auch im Namen aller Pädagoginnen und Pädagogen bedanken.
Auch wenn in vielen Bereichen der Kindertagesstätten die derzeitige Belastung sehr hoch und die Lage angespannt ist, musste die Gemeinde Ahrensfelde nach aktuellem Sachstand des heutigen Tages (03.02.2022) bisher keine ihrer Einrichtungen schließen. Für die große Einsatzbereitschaft des gesamten Kitapersonals und das Durchhaltevermögen sei auch an dieser Stelle gedankt.
Die Gemeinde Ahrensfelde ist bemüht, auch weiterhin alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den Regelbetrieb fortzuführen und eine Notbetreuungssituation zu vermeiden.
Sollte eine solche Entscheidung im Einzelfall notwendig werden, so werden wir Sie hierüber umgehend informieren und Ihnen dann auch alle notwendigen Informationen zur Antragstellung übermitteln.
Wir möchten darauf hinweisen, dass seitens des Jugendamtes nur Notbetreuungs-Anträge bearbeitet werden, die geschlossene Kindertageseinrichtungen oder Einrichtungen mit Notbetreuung aufgrund reduziertem Personal betreffen. Anträge von Einrichtungen ohne Einschränkung werden nicht vorsorglich entschieden.
Lassen Sie uns nach besten Kräften nach vorne schauen und gemeinsam diese schwere Zeit überstehen!
Bitte bleiben oder werden Sie gesund!
Ihre Kitaverwaltung