Symbolbild
Anlass für die Standsicherheitsprüfung bei Grabsteinen ist die Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 „Friedhöfe und Krematorien“ der Gartenbau-Berufsgenossenschaft vom 01.01.2000, in der Fassung vom 1. Mai 2017. Hier ist in § 9 Abs. 2 festgelegt, wann und wie diese Prüfung durchgeführt werden soll.
Die Überprüfung der Grabmale durch die Gemeinde Ahrensfelde wird wie folgt festgelegt:
- für den OT Lindenberg, 13.05.2019 ab 09.00 Uhr
- für den OT Mehrow, 15.05.2019 ab 09.00 Uhr
Der Prüfdruck ergibt sich aus der „Richtlinie zur Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen“ des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks.
Grabsteinhöhe
>0,5 m <1,2 m
Prüfdruck
0,3 kN (entspricht ca. 30 kg)
Grabsteine unter 0,5m und über 1,2m werden optisch und von Hand geprüft.
Nicht standfeste Steine werden gekennzeichnet und notfalls zur Vermeidung von Unfällen umgelegt. Eine Benachrichtigung an die jeweiligen Nutzungsberechtigten erfolgt hierbei gesondert.