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Testpflicht an Schulen und Kitas beendet

Seit 30. April im Land Brandenburg keine Testpflicht mehr an Schulen und Kitas

Änderung bei der Corona-Testregelung: Vom 30. April an gibt es im Land Brandenburg keine Testpflicht mehr an Schulen und Kitas. Das hat das Kabinett heute entschieden. Die geänderte SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung tritt am 30. April in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 27. Mai 2022. Damit gelten weiterhin die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und im öffentlichen Personennahverkehr sowie die Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.

Meldung vom 04.02.2022Letzte Aktualisierung: 09.05.2022
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