Letzte Aktualisierung: 21. April 2020 - 14:44 Uhr
Alle Kindertagesstätten, Hort und Schulen bleiben bis einschließlich Dienstag, dem 17. März geöffnet. Ab Mittwoch, dem 18. März bleiben die Betreuungsstätten geschlossen.
Die Gemeindeverwaltung hat in enger Absprache mit dem Landkreis Barnim eine Notbetreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder vorbereitet.
Alle Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet einschließlich dem Hort, werden als Notfallkita / -hort eingesetzt.
Betreut werden Kinder, bei denen bereits ein Elternteil oder Alleinerziehende/r in folgenden Bereichen arbeitet:
- im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten gemäß §45 SGB VIII, der Hilfen zur Erziehung der Eingliederungshilfe, der Versorgung psychisch Erkrankter
- als Erzieherin und Erzieher oder als Lehrerin und Lehrer in der Notfallbetreuung
- Rechtspflege
- Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz sowie nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr
- im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzugs, Maßregelvollzugs und vergleichbarer Bereiche
- Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung
- Energie, Abfall, Wasser, ÖPNV, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung
- Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel, Versorgungswirtschaft
- als Lehrerin oder Lehrer für zugelassenen Unterricht, für pädagogische Angebote und Betreuungsangebote in Schulen sowie für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen
- Medien (inklusive Infrastruktur / Zeitungszustellung)
- Veterinärmedizin
- für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal
- Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind
Rückfragen zu diesen Berufsgruppen können direkt beim Landkreis Barnim unter der Rufnummer 03334/ 214-1209 gestellt werden.
Die Notbetreuung ist über die Gemeindeverwaltung zu beantragen. Nutzen Sie hierfür das bereitgestellte Antragsformular und beachten Sie die nachfolgenden Schritte:
Schritt 1:
Antrag herunterladen ausfüllen / ausdrucken
Schritt 2:
Durch Arbeitgeber bestätigen lassen
Schritt 3:
Zum Amt für Kita- / Hortangelegenheiten der Gemeinde Ahrensfelde senden (siehe Kontaktdaten unten)
Schritt 4:
Prüfung des Antrags durch die Gemeinde Ahrensfelde / Weiterleitung an das Jugendamt Barnim
Schritt 5:
Rückmeldung des Jugendamtes Barnim bei den Eltern per Mail / Telefon, ob Notbetreuung bestätigt wurde (ggf. um Rückfragen zu klären)
Schritt 6:
Bestätigungsschreiben liegt anschließend bei der Notfallkita / -hort vor Ort bereit.
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