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SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung bis 15.06.

Geltend ab dem 28. Mai 2020

Die Landesregierung hat am 27. Mai die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus weiter gelockert. Die Änderungen betreffen insbesondere kulturelle Veranstaltungen sowie Kinos, Freibäder, Freizeitparks, Tanz- und Fitnessstudios, Sportstätten, Unterricht in Fahrschulen oder Nachhilfe sowie private und familiäre Feiern. Zugleich wird die erlaubte Anzahl von Teilnehmenden bei Veranstaltungen, die bereits seit längerem wieder möglich sind, zum Beispiel Gottesdienste, erhöht.

Meldung vom 28.05.2020Letzte Aktualisierung: 15.06.2020
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