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Maskenpflicht ab dem 27. April 2020

Weitere Änderungen ab Mai

Ab dem 27. April 2020 haben alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie Fahrgäste bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Meldung vom 27.04.2020Letzte Aktualisierung: 09.05.2020
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