Volltextsuche

Informationen zur Notbetreuung Schule & Hort

Mit der Eindämmungsverordnung vom 15. Dezember 2020 wird ab dem 4. Januar 2021 für schulpflichtige Kinder der Klassen 1 bis 4 eine Notbetreuung angeboten. Diese ist beim Landkreis Barnim zu beantragen und dort einzureichen.

Meldung vom 17.12.2020Letzte Aktualisierung: 19.12.2020
zurück