Die Zustimmung bzw. Ablehnung der Anträge erfolgt zunächst unter Vorbehalt, da das Ministerium für Bildung, Jugend und Soziales ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass im weiteren Verfahren Änderungen der Berufsgruppen nicht ausgeschlossen werden können, bis diese endgültig beschlossen sind.
Was sind die nächsten Schritte für Sie als Eltern:
- Sollten Sie Ihre Kinder nicht zu Hause betreuen können, benötigt der Landkreis Barnim schnellstmöglich einen Antrag auf Notbetreuung:
- Antrag (unter https://covid19.barnim.de/ oder bei Ihrer Einrichtung erhältlich)
- Arbeitgeberbescheinigung ausfüllen oder - sollte sich Ihre Tätigkeit seit der Notbetreuung im Frühjahr 2020 nicht geändert haben – bitte die „alte Bescheinigung“ zusammen mit dem Gehaltsnachweis November 2020 einreichen
- Antrag mit Bescheinigung/en bitte per E-Mail mit Betreff „Notbetreuung und Wohnort“ an Notbetreuung@kvbarnim.de senden (Landkreis Barnim).
Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden, senden Sie daher bitte nicht Antrag und Bescheinigungen getrennt.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung bei Versand per E-Mail vom Landkreis Barnim.
- Sie erhalten per E-Mail eine Nachricht zur Bearbeitung Ihres Antrages. Bitte vermerken Sie daher unbedingt Ihre E-Mailadresse auf dem Formular und prüfen Sie Ihre Nachrichten regelmäßig.
Wichtige Info für alle Eltern:
- Auf dem Antragsformular ist bereits „Kita“ vermerkt, es gibt jedoch weiterhin KEINE Notbetreuung für Kitas / Kindertagespflege. Diese bleiben regulär geöffnet. Der Landkreis möchten jedoch ein einheitliches Formular bereits jetzt bereitstellen, das alle Formen umfasst. Anträge, die für Kitas eingehen, werden zunächst gesammelt, diese bleiben, bis auf eine Eingangsbestätigung, jedoch unbearbeitet.
- Der Landkreis Barnim wird auch zwischen den Feiertagen arbeiten, auch die Hotline ist an diesen Tagen erreichbar - 03334 214 1900
Die meisten Fragen und Antworten sind auch auf der Webseite des Landkreises vermerkt: https://covid19.barnim.de/ .