Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Eltern,
in den letzten Tagen haben uns bereits zahlreiche Anfragen zum Thema Elternbeiträge erreicht. An dieser Stelle möchten wir Sie darüber Informieren, wie während der Phase der Notbetreuung mit den Elternbeiträgen in der Gemeinde Ahrensfelde umgegangen werden soll. Wie viele von Ihnen vielleicht schon aus der Presse erfahren haben, haben sich die Bürgermeister und Amtsdirektoren des Landkreises Barnim auf eine einheitliche vorläufige Verfahrensweise zu Elternbeiträgen verständigt.
So soll die Einziehung der Elternbeiträge und des Essengeldes für die nächste Fälligkeit (in Ahrensfelde der 10.April) ausgesetzt werden. Das heisst, dass die Gemeindeverwaltung im April diese Beiträge nicht einziehen wird.
Wer für die Beiträge und das Essengeld kein Lastschriftmandat erteilt hat, braucht diese im April nicht überweisen.
Dies gilt auch für Kinder, die derzeit die Notbetreuung in unseren Einrichtungen in Anspruch nehmen.
Die Aussetzung gilt zunächst nur für den Monat April. Sollte sich jedoch weiterer Regelungsbedarf ergeben, z.B. durch eine Verlängerung der aktuellen Maßnahmen, werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Ziel ist es, eine einheitliche Regelung für das ganze Land Brandenburg zu erreichen, welche den endgültigen Umgang mit den ausgesetzten Beiträgen verbindlich regelt. Dazu laufen bereits Gespräche zwischen den Kommunen und dem Land Brandenburg.
Sobald hierzu Ergebnisse vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren.