Aktuell bereitet sich die Gemeinde Ahrensfelde personell und organisatorisch auf den Vollbetrieb ihrer Kindertagesstätten ab dem 15. Juni vor. Wie der Vollbetrieb konkret umzusetzen ist, ist erst bekannt, wenn das Land Brandenburg die neue Eindämmungsverordnung veröffentlicht und den Rahmenhygieneplan angepasst hat.
Bis dahin gelten die Maßnahmen der Gemeinde Ahrensfelde zum Infektions- und Arbeitsschutz in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Ahrensfelde im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2/COVID-19 (Ergänzung zum Hygieneplan gemäß § 36 i. V. m. § 33 Infektionsschutzgesetz).
Diese ergänzenden Hygienemaßnahmen sind als Zusammenfassung unter diesem Artikel bereitgestellt.
Ab dem 15. Juni erfolgt die Betreuung Ihres Kindes / Ihrer Kinder im Rahmen Ihres Betreuungsvertrages zu den regulären Öffnungszeiten.