Die Gemeinde Ahrensfelde hat mit Umsetzung der aktuellen Eindämmungsverordnung die räumlichen und personellen Bedingungen geschaffen und bietet ab dem 02.06.2020 allen Kindergartenkindern (Ü 3), deren Eltern einen Antrag bei der Gemeinde gestellt haben an, die Kita an einem festgelegten Tag in der Woche für bis zu vier Stunden zu besuchen. Damit kommt sie den Vorgaben der Landesregierung nach. Alle antragstellenden Eltern werden über den Ablauf und die konkrete Betreuungszeit im Einzelfall informiert.
Sowohl die Umsetzung der Notbetreuung als auch der eingeschränkten Regelbetreuung ist unter den derzeitigen rechtlichen Bedingungen eine große Herausforderung für die Einrichtungen. Die Voraussetzungen zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen in den Kitas müssen daher regelmäßig neu geprüft werden.
Meldung vom 22. Mai:
Einstieg in die eingeschränkte Kita-Regelbetreuung
Anmeldung des Betreuungsbedarfs
Ab Montag, den 25.05.2020 ist der Einstieg in eine eingeschränkte Regelbetreuung im Land Brandenburg möglich.
Die entsprechende Änderung zur Eindämmungsverordnung wurde durch das Land Brandenburg am 19.05.2020 beschlossen und am 20.05.2020 veröffentlicht.
Neben den notbetreuten Kindern sollen zukünftig auch andere Kinder die Möglichkeit haben, an einem festgelegten Tag in der Woche für vier Stunden die Kita zu besuchen. Vorrang haben hier Kinder im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung.
In einer gemeinsamen Beratung des Landrates mit allen Kommunen des Landkreises Barnim wurde am 20.05.2020 einvernehmlich festgelegt, dass die Aufnahme der eingeschränkten Regelbetreuung im gesamten Landkreis Barnim ab 25.05.2020 nur sukzessive erfolgen kann. Die erweiterte Betreuung ist Bestandteil eines Prozesses und bedarf umfangreicher Maßnahmen. In der Kürze der Zeit können in den Kommunen nicht alle Rahmenbedingungen sofort am 25.05.2020 umgesetzt werden.
Diese sind aber notwendig, um den Vorgaben der Eindämmungsverordnung mit den strikten Hygienevorgaben gerecht zu werden.
Die Gemeinde Ahrensfelde prüft derzeit alle Voraussetzungen und legt Maßnahmen fest, die zur Umsetzung der neuen Rechtslage erforderlich sind.
Die Eltern, die die Betreuung für ihre Kinder, die unmittelbar vor der Einschulung stehen, in Anspruch nehmen möchten, melden ihren Betreuungsbedarf bis zum 26. Mai 2020 per E-Mail in der Kitaverwaltung der Gemeinde Ahrensfelde an!
Die Eltern erhalten dann auch alle weiteren Informationen zum Ablauf und zur Betreuungszeit.