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Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung - Geflügelpest - 07. Mai 2021

Zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers - Subtyp H5 (Geflügelpest) in Hausgeflügelbestände

Bei der hochpathogenen aviären Influenza handelt es sich um eine hochanstecken-de und anzeigepflichtige Viruserkrankung beim Geflügel. Nach einem Eintrag dieser Krankheit in einen Geflügelbestand sind die wirtschaftlichen Folgen für den betroffenen Betrieb (Tötung aller Tiere) und dessen benachbarte Betriebe immens. Ein Ausbruch hat, aufgrund der weiteren anzuordnenden Maßnahmen, neben der Tötung des betroffenen Bestandes auch weitreichende und erhebliche wirtschaftlichen Folgen sowie Beschränkungen und Verluste für weitere Geflügelhalter, Schlachtstätten und die verarbeitende Industrie.

Meldung vom 14.12.2020Letzte Aktualisierung: 12.05.2021
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