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Aktuelle SARS-CoV-2-Umgangsverordnung ab 15.06.

Nur noch wenige Einschränkungen / Abstands- und Hygieneregeln gelten weiter

Paradigmenwechsel beim Umgang mit dem Corona-Virus: Bis auf wenige konkrete Einschränkungen ist vieles wieder erlaubt. Das Kabinett hat am 12.06. dazu die neue „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg" beschlossen. Sie tritt am Montag, dem 15. Juni, in Kraft und löst die bisherige Eindämmungsverordnung ab. Die Abstands- und Hygieneregeln müssen aber weiterhin generell eingehalten werden. Die Maskenpflicht im Einzelhandel und im Nahverkehr gilt weiterhin. Die Kontaktbeschränkungen fallen weg. Öffentliche und private Veranstaltungen können wieder mit bis zu 1.000 Teilnehmenden stattfinden. Für Demonstrationen gilt keine Obergrenze mehr. Gaststätten dürfen wieder ohne zeitliche Begrenzung geöffnet haben. Die Besuchs- und Zutrittsbeschränkungen in Krankenhäusern und Pflegeheimen werden schrittweise gelockert: So sind nun Besuche mit bis zu zwei Personen möglich, ab dem 15. Juli entfallen die zahlenmäßigen Begrenzungen des Besuchsrechts ganz.

Meldung vom 15.06.2020
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