Wie und Wo kann ich einen Hund steuerlich abmelden?
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Hundesteuer Abmeldung
Ansprechpartner/in
Frau Stephanie Wegner | |
Telefon: 030 936900-127 Telefax: 030 936900-69 E-Mail: E-Mail schreiben
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Frau Kristina Wiesenthal | |
Telefon: 030 936900-126 Telefax: 030 936900-69 E-Mail: E-Mail schreiben
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Allgemeine Informationen
Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund abzumelden. Die Meldepflicht ist in der kommunalen Satzung geregelt. |
Zuständige Stelle
Gemeinde Ahrensfelde
Fachdienst I.2 - Finanzverwaltung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Rückgabe der Hundesteuermarke
Ggf. Kopie der Bescheinigung vom Tierarzt
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sind verpflichtet, die Aufgabe der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde Ahrensfelde zu melden.
Rechtsgrundlage
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