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Vorlage - BV-2024/3456  

Betreff: Beschluss zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet, 1. Änderung, OT Lindenberg
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lindenberg Anhörung
28.03.2024 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Lindenberg ungeändert beschlossen  (BV-2024/3456)  
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
11.04.2024 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2024/3456)  
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
15.04.2024 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2024/3456)  
Anlagen:
Antrag Befreiung Höhe Werbeturm_mit Zeichnung
Bebauungsplan Nr.1 Gewerbegebiet Erste Änderung OT Lindenberg

 

Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, r das Vorhaben der Errichtung eines Werbeturms, die Höhe von max. 10 Meter auf 17,35 Meter zu erhöhen. Die Beleuchtung der Werbeanlage ist von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr auszuschalten.

 

 


 

 

 

 

 

Begründung / Erläuterung:

 

Das Unternehmen Küchen Aktuell GmbH beantragt die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet, 1. Änderung OT Lindenberg im Rahmen des Vorhabens der Errichtung eines Werbeturms mit einer Höhe von 17,35 Meter.

 

Gemäß dem geltenden Bebauungsplan ist die maximale zulässige Höhe von Bauwerken auf 10 Meter festgelegt. Es liegt bereits ein Beschluss vom 15.06.2020 (BV-2020/300) für die Befreiung der Höhe für das Hauptgebäude (11 Meter) sowie für eine Glasrotunde im Eingangsbereich (13 Meter) vor.

 

Um potenzielle Beeinträchtigungen für die nächtliche Umgebung zu minimieren, sieht das Unternehmen vor, die Beleuchtung der Werbeanlage von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr auszuschalten.

 

Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

 

 

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

mmerer

rgermeister

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

r das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 


Anlagen:

 

 

Antrag: Befreiung Höhe Werbeturm

Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet 1. Änderung OT Lindenberg

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Befreiung Höhe Werbeturm_mit Zeichnung (3421 KB)    
Anlage 2 2 Bebauungsplan Nr.1 Gewerbegebiet Erste Änderung OT Lindenberg (6541 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   22.03.2024 08:15:27   Maximilian Mill