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Vorlage - BV-2023/2555  

Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Birkholzer Allee", Ortsteil Lindenberg
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lindenberg Anhörung
23.03.2023 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Lindenberg ungeändert beschlossen  (BV-2023/2555)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
13.04.2023 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur zurückgestellt  (BV-2023/2555)
11.01.2024 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2023/2555)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
16.10.2023 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde zurückgestellt  (BV-2023/2555)
15.01.2024 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2023/2555)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
Anlagen:
Anlage 1 - B-Plangebiet Birkholzer Allee
Anlage 2 - Anschreiben
Anlage 3 - Antrag
Anlage 4 - Antrag Teil 2
Anlage 5 - Plangebiet - Anlage 1 zum Antrag
Anlage 6 - FNP Auszug - Anlage 2 zum Antrag
Anlage 7 - Bebauungskonzept Feb2023 - Anlage 3 zum Antrag
Anlage 8 - Eckpunktepapier Birkholzer Allee_08.06.2023
Anlage 9 - Bebauungskonzept Aug2023 - Anlage 4 zum Antrag
Anlage 9 neu-B-Plan Birkholzer Allee, neuer Entwurf Bebauungskonzept mit 7,7 ha und gemäß Eckpunktepapier, Stand 08-2023

 

Beschlussantrag:

 

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Birkholzer Allee“, Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohneinheiten.

 

Das Plangebiet befindet sich östlich der Birkholzer Allee und erstreckt sich von der bebauten südlichen Siedlungskante von Neu Lindenberg ca. 200 m in Richtung der Ahrensfelder Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7,7 ha und betrifft die Flurstücke 966, 967, 968 der Flur 4, Gemarkung Lindenberg.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 


Begründung / Erläuterung:

 

In der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg besteht ein anhaltend hoher Wohnraumbedarf.

 

Die Anziehungskraft der Metropole Berlin wirkt auch auf die angrenzenden Umlandgemeinden, die bisher überwiegend die Nachfrage nach Bauflächen für den Einfamilienhausbau abdeckten; eine adäquate Abdeckung des Bedarfs innerhalb von Berlin konnte aufgrund zu geringen Bauflächenangebots nicht gesichert werden. Wohnraummangel und steigende Mieten in der Bundeshauptstadt befördern Zuwanderungen aus dem Berliner Stadtgebiet und verstärken den Suburbanisationsprozess in den Umlandgemeinden.

 

Zur Steuerung dieses Prozesses weist der Gemeinsame Landesentwicklungsplan für Brandenburg - Berlin für die Hauptstadtregion -LEP HR- "Entwicklungsräume Siedlung" aus, in denen insbesondere der Wohnungsbau auch über den Eigenbedarf hinaus besondere Priorität besitzt. Aufgrund der Lage an der Regionalbahnstrecke RB 25 ist die Gemeinde Ahrensfelde Teil dieses Siedlungssterns.

 

Das Plangebiet liegt innerhalb des "Gestaltungsraums Siedlung", ist jedoch bisher im Flächennutzungsplan der Gemeinde nicht als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die im Flächennutzungsplan dargestellten Kapazitäten potenzieller Wohnbauflächen sind weitgehend ausgeschöpft bzw. ihre Inanspruchnahme

ist absehbar. Die Verdichtung potenzieller Wohnbauflächen innerhalb ausgewiesener Mischbauflächen scheitert häufig an eigentumsrechtlichen Problemen.

 

r das Plangebiet ist die Entwicklung einer Wohnsiedlung (allgemeines Wohngebiet) als direkte Ergänzung der Siedlungsfläche von Neu Lindenberg geplant. Das städtebauliche Konzept sieht eine Kombination von Flächen für den Einfamilienhausbau und Flächen für den Mietwohnungsbau (in maximal 2-geschossigen Mehrfamilienhäusern) vor. Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung werden darüber hinaus Bauflächen zur Abdeckung des Bedarfs an seniorengerechten Wohnformen

(z.B. betreutes Wohnen, anteilig mit Pflegeeinrichtungen ggf. Pflegeheim) vorgehalten.

Zur Sicherung der Planungsziele ist die Aufstellung eines (vorzeitigen) Bebauungsplanes und die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

Übersicht im Planverfahren:

 

Aufstellungs-beschluss

1. Offenlage

1. Abwägung

2. Offenlage

2. Abwägung

Satzungs-beschluss

 

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

mmerer

rgermeister

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

r das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Bebauungsplangebiet / Geltungsbereich

Anlage 2 - Anschreiben

Anlage 3 - Antrag

Anlage 4 - Antrag Teil 2

Anlage 5 - Plangebiet - Anlage 1 zum Antrag

Anlage 6 - FNP Auszug - Anlage 2 zum Antrag

Anlage 7 - Bebauungskonzept Feb2023 - Anlage 3 zum Antrag

Anlage 8 - Eckpunktepapier mit Änderungen/Ergänzungen gemäß Bauausschuss (08.06.2023)

Anlage 9 - Bebauungskonzept Aug2023 - Anlage 4 zum Antrag  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - B-Plangebiet Birkholzer Allee (133 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Anschreiben (346 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Antrag (905 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 - Antrag Teil 2 (2668 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 - Plangebiet - Anlage 1 zum Antrag (444 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 - FNP Auszug - Anlage 2 zum Antrag (781 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 7 - Bebauungskonzept Feb2023 - Anlage 3 zum Antrag (885 KB)    
Anlage 8 8 Anlage 8 - Eckpunktepapier Birkholzer Allee_08.06.2023 (167 KB)    
Anlage 9 9 Anlage 9 - Bebauungskonzept Aug2023 - Anlage 4 zum Antrag (3608 KB)    
Anlage 10 10 Anlage 9 neu-B-Plan Birkholzer Allee, neuer Entwurf Bebauungskonzept mit 7,7 ha und gemäß Eckpunktepapier, Stand 08-2023 (3629 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   05.10.2023 11:22:05   Maximilian Mill