Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Geduld sowie umsichtige Teilnahme am Straßenverkehr, während die Kehrarbeiten durchgeführt werden. Durch die eingesetzten Kehrmaschinen und Arbeitsfahrzeuge kann es zeitweise zu kurzfristigen Einschränkungen oder Behinderungen im Straßenverkehr kommen. Bitte passen Sie Ihre Fahrweise entsprechend an und achten Sie besonders auf die im Einsatz befindlichen Fahrzeuge sowie auf die Mitarbeitenden der Reinigungsfirma.
Bitte beachten Sie außerdem:
Für die Beseitigung des Streuguts auf Gehwegen, Mischverkehrsflächen sowie auf Fahrbahnen ohne Gehweg – hier auf einer Breite von 1,50 m vor bzw. neben Ihrem Grundstück – sind gemäß den geltenden Regelungen die jeweiligen Anwohnerinnen und Anwohner verantwortlich. Wir bitten Sie daher, die entsprechenden Bereiche vor Ihrem Grundstück zeitnah zu reinigen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und eine Ansammlung von Splitt zu vermeiden.
Ein Hinweis: Das auf Gehwegen und am Bordstein vorhandene Streugut muss nicht zwingend entsorgt werden. Es kann einfach zusammengefegt und beispielsweise in einem Eimer oder Behälter aufbewahrt werden, um es im kommenden Winter erneut zu verwenden. Auf diese Weise lässt sich das Material sinnvoll weiterverwenden und ein Beitrag zu einem ressourcenschonenden Umgang mit Streugut leisten.
*Vorschaubild ist KI-generiert


