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Weitere Maßnahmen wegen des Coronavirus - Viele Schließungen

Inkrafttreten am 18. März 2020 im Land Brandenburg

Auf Verordnung des Landes Brandenburg gelten ab dem 18. März 2020 neue Bestimmungen für Veranstaltungen und Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens.

Meldung vom 18.03.2020
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