Übersicht der wichtigsten Regelungen:
- Verbot von Veranstaltungen ab 50 Teilnehmenden (Achtung: Landkreis Barnim hat per Allgemeinverfügung vom 16.03.2020 auf 30 Personen begrenzt)
- Anwesenheitslisten bei unter 50 Teilnehmenden (Achtung: Landkreis Barnim hat per Allgemeinverfügung vom 16.03.2020 Listen bei unter 30 Personen angeordnet)
- Schließung Verkaufsstellen des Einzelhandels außer Handwerker, Lebensmittel, Apotheken, Frisören etc…
- Aufhebung Sonntagsverkaufsverbot für den erlaubten Handel (12-18 Uhr)
- Verbot der Nutzung von Sportstätten und Spielplätzen
- Schließung von Prostitutionsstätten, Kinos, Theatern, Freizeit- und Tierparks, Messen, Märkte, Spielhallen etc.
- Einschränkung Besuchsrecht in Krankenhäusern und Pflegeheimen
- Öffnung Gaststätten nur von 06:00 bis 18:00 Uhr
- Tischabstände in Gaststätten 1,5 m
- Schließung von Discotheken, Bars und Kneipen