Auf der Grundlage des Brandenburgischen Straßengesetzes und der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Ahrensfelde besteht für die Grundstückseigentümer die Pflicht zur Sammlung des Straßenlaubes.
Für das anfallende Laub der Straßenbäume (lediglich für Bäume auf den öffentlichen Flächen) stellen wir den betroffenen Anwohnern auch in diesem Jahr kostenlos Laubsäcke zur Verfügung. Die durchsichtigen Laubsäcke mit dem Aufdruck „Gemeinde Ahrensfelde“ werden ab Mitte September 2019 vom Bauhof ausreichend in den betreffenden Straßenzügen verteilt.
Die Abfuhr der Laubsäcke erfolgt in der Zeit vom 07.10. bis 20.12.2019 (41.-51. Kalenderwoche).
Bitte beachten Sie, dass nur Straßenlaub in die Säcke verfüllt werden darf und nur die seitens der Gemeinde Ahrensfelde zur Verfügung gestellten und gekennzeichneten Säcke abgeholt werden. Die Laubsäcke sind vor dem Grundstück am Straßenrand abzustellen.
Ergeben stichprobenartige Kontrollen, dass sich in den Laubsäcken andere Abfälle wie z. B. Rasen-, Hecken- und Baumschnitt; Plastikmüll oder Steine etc. befinden, werden die Säcke nicht durch die Gemeinde Ahrensfelde entsorgt. In diesen Fällen erhalten die Säcke von uns einen Aufkleber der Ihnen anzeigt, dass dieser falsch befüllt wurde. Diese Säcke müssen vom Grundstückseigentümer selbst entsorgt werden.
Bewohner in Straßen in denen keine öffentlichen Bäume stehen, werden keine Laubsäcke erhalten. Dort erfolgt keine Abholung.
Der Abtransport der gefüllten Laubsäcke erfolgt durch die Firma AS Dienstleistungen. Die straßenweise Abholung erfolgt einmal wöchentlich. Bitte wenden Sie sich bei Nachfragen zur Abholung direkt an die Firma AS Dienstleistungen, Tel.: 03342/2520110.
Sollten die durch den Bauhof in den betreffenden Straßenzügen zur Verfügung gestellten Laubsäcke wider Erwarten nicht ausreichen, können Sie auf Nachweis zusätzliche Laubsäcke in der Bürger-information im Rathaus Ahrensfelde erhalten. Bitte beachten Sie, dass auch in diesem Jahr nur ein begrenztes Kontingent an Laubsäcken zur Verfügung steht und nur den Bürgern Laubsäcke ausgehändigt werden können, welche nachweislich von Straßenlaub „betroffen“ sind.
Die etwaigen aus der vorangegangenen Saison in einzelnen Haushalten noch vorrätigen Laubsäcke können auch für die diesjährige Laubentsorgung genutzt werden.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass der Grundstückseigentümer für die Entsorgung des Laubes auf seinem Privatgrundstück selbst verantwortlich ist, egal von welchen Bäumen das Laub stammt. Eine Entsorgungsmöglichkeit besteht über die bereitgestellte Biomülltonne oder sie kaufen in der Bürgerinformation im Rathaus Ahrensfelde Laubsäcke des Landkreises gegen einen Unkostenbeitrag von 2,90 €/St., weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Abfallfibel des Landkreises.
Fachdienst II.2
Infrastruktur und Umwelt