Auf der Grundlage des Brandenburgischen Straßengesetzes und der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Ahrensfelde besteht für die Grundstückseigentümer die Pflicht zur Sammlung des Straßenlaubes.
Für das anfallende Laub der Straßenbäume (lediglich für Bäume auf den öffentlichen Flächen) stellen wir den betroffenen Anwohnern auch in diesem Jahr kostenlos Laubsäcke zur Verfügung. Die durchsichtigen Laubsäcke mit dem Aufdruck „Gemeinde Ahrensfelde“ werden ab Mitte September 2019 vom Bauhof ausreichend in den betreffenden Straßenzügen verteilt.
Aus Praktikabilitätsgründen werden bei Vor-und Hinterliegergrundstücken die Laubsäcke ausschließlich an die Vorderliegergrundstücke verteilt. Gemäß Straßenreinigungssatzung sind jedoch sowohl Vorderlieger als auch Hinterlieger zu gleichen Teilen für die Straßenreinigung vor dem Vorderliegergrundstück zuständig. Wir hoffen hier auf eine gute Kooperation zwischen den entsprechenden Grundstücksbesitzern.
Die Abfuhr der Laubsäcke erfolgt in der Zeit vom 01.10. bis 31.12.2019 (39. - 52. Kalenderwoche).
Bitte beachten Sie, dass nur Straßenlaub in die Säcke verfüllt werden darf und nur die seitens der Gemeinde Ahrensfelde zur Verfügung gestellten und gekennzeichneten Säcke abgeholt werden. Die Laubsäcke sind vor dem Grundstück am Straßenrand abzustellen.
Ergeben stichprobenartige Kontrollen, dass sich in den Laubsäcken andere Abfälle wie z. B. Rasen-, Hecken- und Baumschnitt; Plastikmüll oder Steine etc. befinden, werden die Säcke nicht durch die Gemeinde Ahrensfelde entsorgt. In diesen Fällen erhalten die Säcke von uns einen Aufkleber der Ihnen anzeigt, dass dieser falsch befüllt wurde. Diese Säcke müssen vom Grundstückseigentümer selbst entsorgt werden.
Bewohner in Straßen in denen keine öffentlichen Bäume stehen, werden keine Laubsäcke erhalten. Dort erfolgt keine Abholung.
Der Abtransport der gefüllten Laubsäcke erfolgt durch die Firma Torsten Rahlf GmbH.
Sollten die durch den Bauhof in den betreffenden Straßenzügen zur Verfügung gestellten Laubsäcke wider Erwarten nicht ausreichen, können Sie auf Nachweis zusätzliche Laubsäcke in der Bürger-information im Rathaus Ahrensfelde erhalten. Bitte beachten Sie, dass auch in diesem Jahr nur ein begrenztes Kontingent an Laubsäcken zur Verfügung steht und nur den Bürgern Laubsäcke ausgehändigt werden können, welche nachweislich von Straßenlaub „betroffen“ sind.
Die etwaigen aus der vorangegangenen Saison in einzelnen Haushalten noch vorrätigen Laubsäcke können auch für die diesjährige Laubentsorgung genutzt werden.
In folgenden Straßen werden dieses Jahr keine Laubsäcke ausgegeben, da dort eine Laubsaugmaschine das Straßenlaub aufnehmen wird:
Ulmenallee |
17.10/ 28.10 /09.11./23.11./7.12. |
Ernst-Thälmannstr. |
17.10/ 28.10 /09.11./23.11./7.12. |
Rudolf-Breitscheid-Str. |
17.10./ 28.10 /09.11./23.11./7.12. |
Friedenstr. |
18.10./ 31.10/10.11./24.11./8.12. |
August-Bebelstr. |
18.10./ 31.10/10.11./24.11./8.12. |
Str. Am Walde |
18.10. /31.10./10.11./24.11./8.12. |
Freiligrathstr. |
19.10./01.11./11.11./25.11./9.12. |
Lessingstr. |
19.10./01.11./11.11./25.11./9.12. |
Bahnstr. |
19.10./01.11./11.11./25.11./9.12. |
Um diesen Vorgang effektiv zu gestalten, harken Sie bitte zum Abholtermin das Laub der Straßenbäume vor Ihrem Grundstück zu möglichst großen Haufen auf dem Grünstreifen zusammen.
Grünschnitt, Laub von Privatbäumen oder (Sperr-)Müll wird nicht mit aufgenommen.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass der Grundstückseigentümer für die Entsorgung des Laubes auf seinem Privatgrundstück selbst verantwortlich ist, egal von welchen Bäumen das Laub stammt. Eine Entsorgungsmöglichkeit besteht zum Beispiel über die bereitgestellte Biomülltonne.
Fachdienst II.2
Infrastruktur und Umwelt