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Information zur Reform der Grundsteuer

Die Finanzämter bewerten ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland. Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können.

Meldung vom 08.04.2022Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
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