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Eindämmungsverordnung bis 27. Mai

Geltend ab dem 09. Mai 2020

Mit dem Stichtag 09. Mai 2020 greift die neue SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, die die am 06. Mai 2020 vereinbarte weitere Lockerung der Eindämmungsmaßnahmen aufgreift. Unter anderem ist es nun erlaubt, den Betrieb von Spielplätzen und Sportstätten unter freiem Himmel aufzunehmen. Auch mehrere Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten können sich wieder treffen (siehe § 5). Körpernahe Dienstleistungen wie Fußpflege und in Kosmetikstudios können unter strengen Hygieneauflagen angeboten werden. Ab Freitag (15.05.) können Gaststätten unter Auflagen öffnen. Hotels dürfen ab dem 25. Mai wieder Gäste beherbergen. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden bleiben bis zum 31. August verboten. Zugleich wurde die Quarantäneverordnung zur Ein-und Ausreise bis zum 5. Juni verlängert.
Achtung: die Nutzung der Spielplätze ist nur in Begleitung von mindestens einem Erwachsenen erlaubt, der auf die Einhaltung des Abstandsgebotes und die Einhaltung der Hygieneregeln achtet.

Meldung vom 09.05.2020Letzte Aktualisierung: 28.05.2020
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