04.06.2021
Tierseuchenallgemeinverfügung
zur Festlegung einer Sperrzone I (Pufferzone) zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen
Zur Vorbeugung und Bekämpfung der Tierseuche ASP erlässt das Veterinäramt des Landkreises Barnim in seiner Zuständigkeit nach § 38 Abs.11 i.V.m. § 6 und 10 TierGesG sowie auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2016/429, der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 und der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 mit dieser Allgemeinverfügung weitere Maßregeln zur Ergänzung der Anordnungen der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung). Gemäß § 14d Abs. 2 Schweinepest-Verordnung wird Folgendes bekannt gegeben und verfügt:
I. Auf Grund der besonderen Gefährdung der Haus- und Wildschweinpopulation wird im Landkreis Barnim ein Gebiet als Sperrzone I (Pufferzone) festgelegt.
Die Sperrzone I (Pufferzone) umfasst:
- die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen mit allen Gemarkungen,
- die Stadt Oderberg mit allen Gemarkungen östlich der Bundesstraße 158 und
- die Gemeinde Parsteinsee mit der Gemarkung Lüdersdorf östlich der Dorfstraße.
II. Für die o.g. Sperrzone I (Pufferzone) werden Anordnungen getroffen. Diese entnehmen Sie der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 01. Juni 2021 samt Anlage (Sperrzone I).
07.10.2020
„Die aktive Suche der Behörden nach verendeten Wildschweinen beginnt erst mit dem nachweislichen Ausbruch der Schweinepest im Barnim. Sollten die Bürgerinnen und Bürger jedoch zufällig am Straßenrand, beim Spaziergang im Wald oder bei der Pilzsuche ein verendetes Wildschwein finden, bitten wir ausdrücklich um Meldung an das Barnimer Veterinäramt. Potentiell infizierte Wildschweine dürfen, auch wenn keine Gesundheitsgefahr für den Menschen besteht, aufgrund der Verschleppungsgefahr der Krankheit auf keinen Fall berührt werden", erläutert Kreisveterinärdirektor Dr. Mielke das Verhalten bei einem Zufallsfund.
Funde sind bitte umgehend dem Kreisveterinäramt mit möglichst genauer Beschreibung des Fundortes zu melden. Nach Möglichkeit wird zudem erbeten, Fotos vom Kadaver sowie die GPS-Koordinaten des Fundortes (z.B. über das Smartphone) mitzuteilen. Der Landkreis hat hierzu ein Bürgertelefon eingerichtet.
Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Erkrankung der Haus- und Wildschweine, die hoch ansteckend, unheilbar und fast immer tödlich verläuft. Für den Menschen ist sie ungefährlich. Da kein Impfstoff existiert, werden bestimmte Maßnahmen getroffen um eine Verbreitung in Haus- und Wildschweinpopulationen des Landes Brandenburg zu vermeiden. Bisher liegt kein Fall im Barnim vor, die Vorbereitungen laufen jedoch bereits.
Kontaktdaten des Veterinäramtes Barnim:
Tel.: 03334-2141607 (Mo.-Do. 8.00-15.00 Uhr/Fr. 8.00-12.00 Uhr)
Fax: 03334-2142600
E-Mail:veterinaeramt@kvbarnim.de
Jana Mundt
Leiterin Bereich Landrat