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Änderung der Eindämmungsverordnung - Testpflicht in Schule und Kita

Gültig ab dem 19.04.2021

Das Kabinett hat sich in dieser Woche noch einmal mit der Eindämmungsverordnung beschäftigt. Für den Bereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport ist die wesentlichen Änderung eine Testpflicht für Schulen sowie für die Beschäftigten der Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen.

Meldung vom 16.04.2021Letzte Aktualisierung: 21.04.2021
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